Beschreibung
Hinweis: Diese Maßnahme ist abgeleitet aus den Maßnahmen "Erstellung von Sanierungsfahrplänen" und "Konzepterstellung für treibhausgasneutrales Bauen und Sanieren mit umweltfreundlichen Ressourcen " aus den im Jahr 2022 erarbeiteten "Maßnahmensteckbriefe für die Erreichung der Klimaneutralität der Stadt Lippstadt im Jahr 2040", welche im Mai 2023 vom Rat der Stadt Lippstadt als Handlungsempfehlung zur Erreichung der Klimaneutralität beschlossen wurden. Die Maßnahmen 2.3 und 2.4 wurden nun zu einer Maßnahme zusammengefasst. Ursprünglich war die Erstellung eines Sanierungsfahrplans vorgesehen, der alle kommunalen Gebäude erfasst und deren energetischen Ausgangszustand ermittelt. Im Anschluss sollten hieraus Sanierungspfade für die einzelnen Gebäude abgeleitet werden und die Umsetzung Schritt für Schritt entsprechend der zur Verfügung stehenden Mittel vorgenommen werden.
Dieses Vorgehen ist jedoch zeit-, personal- und kostenintensiv. In der Vergangenheit konnte aufgrund der bereits durchgeführten Maßnahmen Erfahrungen bei unterschiedlichen Gebäudetypen gesammelt werden. Daher wird weiterhin der Fokus auf die Umsetzung von Maßnahmen gelegt, die nachweislich den CO2-Ausstoß städtischer Gebäuden reduzieren. Auf die Erstellung eines detaillierten gesamtstädtischen Konzeptes wird verzichtet, da die zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Ressourcen begrenzt sind. Aus den gleichen Gründen soll auf die Konzepterstellung für treibhausgasneutrales Bauen und Sanieren mit umweltfreundlichen Ressourcen abgesehen werden. Der Fokus liegt auch auf der Umsetzung von Maßnahmen unter Berücksichtigung der Gebäuderichtlinie, die bereits am 21.02.2022 vom Rat beschlossen worden ist.
Maßnahmen-Steckbrief
Ziel:
- Klimaneutrale Stadtverwaltung bis spätestens 2040
- Einsatz von umweltfreundlichen Ressourcen
Die energetische Ertüchtigung der stadteigenen Gebäude hat eine hohe Vorbildfunktion und kann zu Folgeinvestitionen bei privaten Eigentümerinnen und Eigentümern führen.
Vorgehensweise:
- Besonderes Augenmerk gilt der Anlagentechnik, da der Sanierungsstand der Gebäudehüllen (insbesondere der Schulgebäude) bereits sehr weit fortgeschritten ist. Ein Austausch der Anlagentechnik erfolgt in der Regel erst, wenn die Anlagen defekt bzw. nicht mehr reparabel sind.
- Umsetzung soll nach verfügbaren Ressourcen und entsprechend den zur Verfügung stehenden Mitteln vorgenommen werden
- Einsatz von umweltfreundlichen Ressourcen ist immer zu prüfen und nach Möglichkeit umzusetzen, dabei findet die Gebäuderichtlinie Anwendung
Aktueller Stand:
In den vergangenen Jahren sind die Gebäudehüllen bei zahlreichen städtischen Gebäude (insb. Schulen und Sporthallen) bereits hochwertig energetisch saniert worden, was zu hohen Energieeinsparungen geführt hat und gute Voraussetzungen für moderne Anlagentechnik schafft.
